Wir bieten Ihnen Steuer- und Rechtsberatung „aus einer Hand“. Egal, ob Sie uns mit der Erstellung Ihrer Buchhaltung, Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Steuererklärung, mit der Beratung in steuerlichen Fragen oder in rechtlichen Angelegenheiten beauftragen, wir haben immer die rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Seite im Blick. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Wir sprechen auch Englisch, Spanisch und Französisch.
Bei uns gibt es keine langen Wege und kein „Vorzimmer“. Sie haben mit Ihren Anliegen direkten Kontakt zu Steuerberaterin und Rechtsanwältin. Unser kleines, aber feines Mitarbeiterteam besteht aus zwei Steuerfachangestellten, die beide schon seit langem für die Steuerberatungskanzlei tätig sind, und einer Betriebswirtin. Alle arbeiten eigenverantwortlich und sind Ihnen in vielen Fragen direkte Ansprechpartnerinnen.
Sie wohnen an einer schon vor dem 1. oder 2. Weltkrieg angebauten Straße und wurden von Ihrer Gemeinde über eine beabsichtige Grundinstandsetzung Ihrer Straße informiert? Oder Sie haben bereits Erschließungsbeitragsbescheide erhalten?
Als Begründung führt die Gemeinde an, aufgrund des technischen Zustands, der Unterschiedlichkeit z.B. der Lampen oder aufgrund der fehlenden ordnungsgemäßen Straßenentwässerung sei der bisherige Ausbauzustand Ihrer Straße nur ein provisorischer gewesen?
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie an einer sogenannten vorhandenen Straße wohnen, so dass die Beitragserhebung für Ausbaumaßnahmen nach § 49 Abs. 6 KAG ausgeschlossen und das beabsichtigte Vorgehen der Gemeinde rechtswidrig ist.
Für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit ist ein vertieftes Wissen über die bis zum 29. Juni 1961 geltenden Vorschriften, die Neue Allgemeine Bauordnung 1872 und die Württembergische Bauordnung von 1910 unerlässlich, dessen Fehlen auf Seiten der Gemeinden häufig zu Fehleinschätzungen bei der Beurteilung von Straßenbaumaßnahmen führt.
Frau Steuerberaterin Guerra Maldonado hat sich das erforderliche Wissen in den letzten Jahren angeeignet und bereits einige Erfolge gegen Gemeinden – auch vor dem Verwaltungsgericht - erzielt. Sie kann Sie im Widerspruchsverfahren sowie im Gerichtsverfahren bis zum Verwaltungsgerichtshof vertreten.
Frau Guerra Maldonado kann für Sie prüfen, wie die Chancen stehen, sich gegen die drohenden Erschließungsbeiträge zur Wehr zu setzen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Zu den Aufgaben des Rechtsanwalts zählt neben der Vertretung vor Gericht auch die außergerichtliche Vertretung in streitigen Fällen sowie die Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Nach § 3 des Steuerberatergesetzes sind Rechtsanwälte in gleichem Umfang wie Steuerberater zur Steuerberatung berechtigt. Durch umfangreiche Fortbildung hat sich Frau Rechtsanwältin Schlechtriem auf das Steuerrecht spezialisiert. Neben der Tätigkeit als Rechtsanwältin ist sie in der Sozietät daher auch steuerberatend tätig, insbesondere in den folgenden Bereichen:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!