HONORAR

Zögern Sie nicht, das Thema Kosten bereits bei der ersten Kontaktaufnahme anzusprechen. So wissen Sie, was finanziell auf Sie zukommt und können sich hierauf einstellen.

Rechtsberatung

Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich überwiegend nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Für die meisten Angelegenheiten entstehen bestimmte festgelegte Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Dies ist der Betrag, um den gestritten wird.

Für eine erste Beratung entstehen je nach Umfang, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, höchstens Kosten i.H.v. 190,- EUR zzgl. MwSt.

In besonders umfangreichen Beratungsangelegenheiten, die ein hohes Haftungsrisiko beinhalten, oder die über ein Erstgespräch hinausgehen, können Vergütungen in Form einer Pauschale oder nach Stundensatz mit Ihnen vereinbart werden.

Steuerberatung

Das Honorar für den Steuerberater richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Steuererklärungen:
Für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte) entstehen Gebühren zwischen 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, wobei wir bei normalem Aufwand üblicherweise nicht mehr als 2/10 berechnen. Der Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte.
Beispiel: Betragen ihre positiven Einkünfte 100.000 €, so ist die Mindestgebühr (1/10) 159,30€, die Höchstgebühr (6/10) 955,80€.

Für die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, nichtselbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung beträgt die Gebühr 1/20-12/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Gegenstandswert ist jeweils der höhere Betrag aus der Summe der Einnahmen oder Werbungskosten.
Beispiel: Betragen die Einnahmen aus einer vermieteten Wohnung 10.000 €, so ist die Mindestgebühr (1/20) 28,55€, die Höchstgebühr (12/20) 342,60€.

In manchen Fällen führt die Abrechnung nach Pauschalsätzen oder nach Gegenstandswerten zu einer unangemessen niedrigen oder hohen Gebührenrechnung. Oder es finden sich gar keine Anhaltspunkte für einen Gegenstandswert. Hier bietet das Zeithonorar für Mandanten und Berater eine gerechtere Vergütungsbasis. Dieses beträgt je angefangene halbe Stunde zwischen 30 und 75€.