Hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag als gebundene Entscheidung nach § 152 Abs. 2 AO festgesetzt und wird die Umsatzsteuerfestsetzung während eines Klageverfahrens in der Weise geändert, dass nicht mehr eine Zahllast des Steuerpflichtigen, sondern ein Überschuss zu seinen Gunsten besteht, wird ein nachfolgender Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags Gegenstand des Klageverfahrens, obwohl er nunmehr auf § 152 Abs. 1 AO beruht und daher eine Ermessensentscheidung darstellt.
Zum Entgelt für den Schulbesuch eines Kindes gehören auch Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, sofern die Verwendung der Mittel zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs nachgewiesen ist.
Ein Unternehmen, das sich verspätet für die Mehrwertsteuer registriert, darf den Vorsteuerabzug nicht allein deshalb verlieren, weil die vor der Registrierung erworbenen Gegenstände nicht mehr vorhanden sind. Das folgt aus einem neuen Urteil des EuG.
Wird bei einem Wohn-Riester-Vertrag die Immobilie gewechselt, kann relevant werden, ob die Anzeige einer Reinvestitionsabsicht nach § 92a Abs. 3 EStG zwingend ausdrücklich erfolgen muss und ob die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) an die Datensatzmeldung des Riester-Anbieters gebunden ist.
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist, dass der Steuerpflichtige tatsächlich "alleinstehend" im Sinne des § 24b Abs. 3 EStG ist. Dies setzt voraus, dass keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht.