Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien nicht nachträglich berücksichtigt werden kann, wenn die zugrunde liegende Einkommensteuerfestsetzung bestandskräftig ist und keine Korrekturvorschrift eingreift.
Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft – dabei gerät das wichtige Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 für Arbeitgeber leicht aus dem Blick. Doch Vorsicht: Wer dieses Wahlrecht nicht rechtzeitig nutzt, muss bis zum nächsten Jahresbeginn warten.
Der Beratungsbedarf bei Unternehmensnachfolgen steigt rapide. Gleichzeitig beeinflusst die Digitalisierung die Nachfolge zusehends. Unternehmen ohne digitale Substanz geraten ins Hintertreffen. Steuerberater sollten daher schon sehr frühzeitig beratend eingreifen.
Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob ganz oder teilweise eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sog. 183-Tage-Schreiben, das die Verwaltung Ende 2025 in wichtigen Punkten geändert und ergänzt hat.