Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Die Finanzverwaltung hat am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, aus dem sich zumindest erste Hinweise auf die Anwendung des Nullsteuersatzes in der Praxis ergeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im Jahressteuergesetz 2010 teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz ist.
Der BFH hat in einem steuerrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren entschieden, dass entgeltliche Dienstleistungen einer als gemeinnützig anerkannten Beschäftigungsgesellschaft nur dann einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb begründen, wenn die ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks sind.